Alkohol am Steuer in Spanien: Strafen und Verteidigung
In Spanien liegt eine Straftat vor, wenn Sie mit mehr als 0,60 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft oder mehr als 1,2 Gramm pro Liter Blut fahren. Es drohen Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten, Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit, und in jedem Fall ein Fahrverbot von mehr als einem und bis zu vier Jahren.
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Ab welchem Wert ist es eine Straftat?
Artikel 379 Absatz 2 des spanischen Código Penal bestraft, wer ein Kraftfahrzeug oder ein Kleinkraftrad unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, Suchtstoffen, psychotropen Substanzen oder alkoholischen Getränken führt. Und er bestimmt, dass in jedem Fall verurteilt wird, wer mit einem Wert von mehr als 0,60 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft oder mehr als 1,2 Gramm pro Liter Blut fährt.
Auf diese Doppelstruktur kommt es an, und sie wird regelmäßig missverstanden. Oberhalb der genannten Werte ist die Strafbarkeit an den Messwert geknüpft, ohne dass zusätzliche Ausfallerscheinungen nachzuweisen wären. Unterhalb dieser Werte kann gleichwohl eine Straftat vorliegen, dann aber nur, wenn die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit tatsächlich nachgewiesen wird, etwa durch Fahrweise, Feststellungen der Beamten und die Umstände der Kontrolle. Genau dort setzt die Verteidigung an.
Unterhalb der Straftatschwelle und ohne nachweisbare Beeinträchtigung bleibt der Vorgang eine Verwaltungsübertretung nach den Vorschriften über Verkehr und Straßenverkehrssicherheit. Der Unterschied ist erheblich, denn es geht um Vorstrafe oder Bußgeld.
Welche Strafen sieht das Gesetz vor?
Für die Fälle des Artikels 379 sieht das Gesetz eine Wahlstrafe vor, nämlich Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten oder Geldstrafe von sechs bis zwölf Monaten oder gemeinnützige Arbeit von einunddreißig bis neunzig Tagen. Hinzu tritt in jedem Fall, also ohne Ausnahme, das Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen und Kleinkrafträdern für mehr als ein Jahr und bis zu vier Jahre.
Dieselben Strafen gelten nach Artikel 379 Absatz 1 für Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als sechzig Stundenkilometern innerorts und mehr als achtzig Stundenkilometern außerorts über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Für deutschsprachige Mandanten ist meist nicht die Hauptstrafe das Problem, sondern das Fahrverbot. Eine Geldstrafe lässt sich zahlen, ein Fahrverbot von mindestens einem Jahr und einem Tag verändert dagegen die Lebensplanung, gerade bei Zweitwohnsitz auf Mallorca oder Ibiza. Deshalb muss die Verteidigung von Anfang an auf die Dauer dieses Verbots zielen und nicht nur auf die Strafart.
Was passiert, wenn ich die Kontrolle verweigere?
Die Verweigerung ist also regelmäßig die schlechtere Entscheidung. Der Strafrahmen beginnt höher und sieht keine Geldstrafe als Alternative vor. Hinzu kommt eine Besonderheit, die viele überrascht. Der spanische Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass mit Artikel 383 ein besonderer Ungehorsamstatbestand geschaffen wurde, der im Kern das Autoritätsprinzip schützt und die Verkehrssicherheit nur mittelbar. Deshalb entsteht die Straftat auch dann, wenn der Betroffene aus Verärgerung die Mitwirkung verweigert, obwohl er keinen Tropfen Alkohol getrunken hat und in bester Verfassung ist (STS 475/2021 vom 2. Juni).
Praktisch heißt das, Sie können sich wegen Verweigerung strafbar machen, ohne getrunken zu haben. Diskussionen am Straßenrand über die Rechtmäßigkeit der Kontrolle sind daher der teuerste Fehler in dieser Materie.
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Welche schwereren Tatbestände gibt es noch?
Artikel 380 bestraft mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zwei Jahren und Fahrverbot von mehr als einem und bis zu sechs Jahren, wer mit offensichtlicher Rücksichtslosigkeit fährt und dadurch das Leben oder die körperliche Unversehrtheit anderer konkret gefährdet. Als offensichtlich rücksichtslos gilt dabei ausdrücklich das Fahren unter den Voraussetzungen der Geschwindigkeitsüberschreitung und der genannten Alkoholgrenzwerte.
Artikel 381 geht darüber hinaus und bestraft mit Freiheitsstrafe von zwei bis fünf Jahren, Geldstrafe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten und Fahrverbot von sechs bis zehn Jahren denjenigen, der diese Fahrweise unter offensichtlicher Missachtung des Lebens anderer verwirklicht. Wurde niemand konkret gefährdet, beträgt die Freiheitsstrafe ein bis zwei Jahre und die Geldstrafe sechs bis zwölf Monate, bei gleichbleibendem Fahrverbot.
Artikel 384 erfasst schließlich das Fahren nach vollständigem Punkteverlust, nach gerichtlich angeordnetem vorläufigem oder endgültigem Entzug sowie das Fahren, ohne jemals eine Fahrerlaubnis erworben zu haben. Der Strafrahmen umfasst Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten, Geldstrafe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten oder gemeinnützige Arbeit von einunddreißig bis neunzig Tagen.
Und wenn es zu einem Unfall gekommen ist?
Dann greift die Konkurrenzregel des Artikels 382. Führen die nach den Artikeln 379, 380 und 381 sanktionierten Handlungen über die Gefährdung hinaus zu einem Verletzungserfolg, der eine Straftat darstellt, gleich welcher Schwere, wenden die Gerichte nur den am schwersten bestraften Tatbestand an, verhängen die Strafe in ihrer oberen Hälfte und sprechen in jedem Fall den entstandenen zivilrechtlichen Schadensersatz zu.
Kommt es zum Tod eines Menschen, verlagert sich der Schwerpunkt auf die fahrlässige Tötung, wobei das Gesetz die Fahrt unter den Voraussetzungen des Artikels 379 in jedem Fall als grobe Fahrlässigkeit einstuft. Der Strafrahmen ist dann ein völlig anderer, und die Verteidigung muss von der ersten Stunde an auf Kausalität und Sachverständigengutachten ausgerichtet sein.
Was bedeutet das für meinen deutschen Führerschein?
Hier muss ich sauber trennen, und ich sage Ihnen auch, wo meine Aussage endet. Das spanische Gericht verhängt ein Verbot, in Spanien Kraftfahrzeuge zu führen. Welche Folgen eine spanische Verurteilung für eine in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erteilte Fahrerlaubnis hat, richtet sich nach dem Recht des Ausstellerstaates, und dazu äußere ich mich nicht ohne Prüfung durch einen dort zugelassenen Kollegen.
Was ich Ihnen sagen kann, ist Folgendes. Auf europäischer Ebene ist eine Regelung zur grenzüberschreitenden Wirkung von Fahrverboten beschlossen worden, die derzeit noch nicht in Kraft ist. Sollte sie wirksam werden, würde sich die praktische Bedeutung spanischer Fahrverbote für ausländische Fahrerlaubnisse erheblich verändern. Bis dahin gilt, dass die Frage nach nationalem Recht zu beurteilen ist und keinesfalls unterschätzt werden sollte.
Wie läuft das Verfahren ab?
Diese Verfahren werden in Spanien häufig im beschleunigten Verfahren geführt, das innerhalb weniger Tage zur Verhandlung führen kann. Für den Betroffenen bedeutet das zweierlei. Zum einen ist der zeitliche Spielraum sehr klein. Zum anderen besteht die Möglichkeit einer Verständigung mit der Staatsanwaltschaft, die zu einer Strafmilderung führen kann.
Die Entscheidung darüber sollte jedoch nicht spontan im Gerichtsgebäude fallen. Eine Verständigung bedeutet ein Geständnis mit Eintragung im Strafregister und ein Fahrverbot von mindestens einem Jahr und einem Tag. Ob sie sinnvoll ist, hängt davon ab, wie belastbar die Messung ist, ob die Belehrung ordnungsgemäß erfolgte und ob ein Dolmetscher zugezogen wurde. Das lässt sich nur mit den Unterlagen beurteilen, und dafür braucht es einen Verteidiger, der sie vorher gelesen hat.
Was Sie jetzt tun sollten
- Diskutieren Sie nicht am Straßenrand und verweigern Sie die Messung nicht, da die Verweigerung einen eigenen und schwereren Tatbestand erfüllt.
- Verlangen Sie die zweite Messung und lassen Sie sich das Ergebnis beider Messungen schriftlich geben.
- Bestehen Sie auf einem Dolmetscher, auch wenn Sie Spanisch sprechen, und unterschreiben Sie nichts, dessen Inhalt Sie nicht verstanden haben.
- Notieren Sie Uhrzeit der Anhaltung, Uhrzeit beider Messungen, Gerätenummer und die Namen der Beamten.
- Bewahren Sie sämtliche ausgehändigten Unterlagen auf, insbesondere den Messstreifen und die Anzeige.
- Beauftragen Sie sofort einen Verteidiger, da beschleunigte Verfahren binnen weniger Tage terminiert werden.
- Entscheiden Sie über eine Verständigung erst, nachdem die Akte geprüft wurde, und nie unter Zeitdruck im Gericht.
Häufige Fragen
Ab welchem Wert ist Alkohol am Steuer in Spanien strafbar?
Nach Artikel 379 Absatz 2 des Código Penal wird in jedem Fall verurteilt, wer mit mehr als 0,60 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft oder mehr als 1,2 Gramm pro Liter Blut fährt.
Kann ich auch unterhalb dieser Werte bestraft werden?
Ja, aber nur bei nachgewiesener Beeinträchtigung. Der Tatbestand erfasst das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss alkoholischer Getränke, wofür unterhalb der Grenzwerte der Nachweis der Fahruntüchtigkeit erforderlich ist.
Welche Strafe droht konkret?
Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten oder Geldstrafe von sechs bis zwölf Monaten oder gemeinnützige Arbeit von einunddreißig bis neunzig Tagen, und in jedem Fall Fahrverbot von mehr als einem und bis zu vier Jahren.
Ist es besser, den Test zu verweigern?
Nein. Die Verweigerung ist nach Artikel 383 eine eigene Straftat mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr, ohne Geldstrafe als Alternative, zuzüglich Fahrverbot von mehr als einem und bis zu vier Jahren.
Mache ich mich strafbar, wenn ich nichts getrunken habe und verweigere?
Ja. Nach der Rechtsprechung schützt dieser Tatbestand vorrangig das Autoritätsprinzip, sodass die Straftat auch dann entsteht, wenn der Betroffene aus Verärgerung verweigert, obwohl er keinen Alkohol getrunken hat.
Was gilt bei einem Unfall mit Verletzten?
Nach Artikel 382 wird nur der am schwersten bestrafte Tatbestand angewendet, die Strafe jedoch in der oberen Hälfte verhängt, verbunden mit der Verurteilung zum vollständigen zivilrechtlichen Schadensersatz.
Wirkt sich das auf meine ausländische Fahrerlaubnis aus?
Das spanische Verbot betrifft das Führen von Fahrzeugen in Spanien. Die Folgen für eine im Ausland erteilte Fahrerlaubnis richten sich nach dem Recht des Ausstellerstaates und sind dort gesondert zu prüfen.
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David Fechenbach Marcos. Abogado Director der Kanzlei Fechenbach Abogados, zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Madrid (ICAM) unter der Nr. 122770, Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Universidad de Alcalá. Berufsprofil.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall erfordert eine individuelle Prüfung.