Deutschsprachiger Anwalt für Strafrecht in Spanien

German Desk

Deutschsprachiger Anwalt für Strafrecht in Spanien

Ein Strafverfahren in Spanien folgt eigenen Regeln, eigenen Fristen und einer eigenen Prozesslogik – für deutschsprachige Mandanten ist das oft schwer zu durchschauen. Entscheidend ist dabei nicht allein die Sprache, sondern das genaue Verständnis des spanischen Strafprozessrechts, der geltenden Fristen und der prozessualen Risiken, die über den Ausgang eines Verfahrens entscheiden können.

Beratung auf Deutsch, Spanisch, Polnisch und Englisch.

Schwerpunkt auf spanischem Strafrecht, internationalen Strafverfahren, EU-Haftbefehl und Auslieferungsverfahren – auch bei besonders schwerwiegenden Vorwürfen wie Drogenhandel, Wirtschafts- und Vermögensdelikten, Organisierter Kriminalität sowie Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) – für Mandanten, die eine klare rechtliche Einordnung in ihrer eigenen Sprache benötigen.

Klarheit statt Sprachbarriere

Wir erklären den Stand Ihres Strafverfahrens in Spanien, die nächsten Schritte und Ihre rechtlichen Optionen – in klarer, verständlicher deutscher Sprache. Kein Fachjargon, keine Übersetzungsverluste.

Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Als Strafverteidiger mit deutscher Muttersprache betreuen wir deutschsprachige Mandanten aus dem gesamten DACH-Raum in spanischen Strafverfahren – persönlich, direkt und ohne Umwege über Dritte.

Keine Risiken durch Missverständnisse

Sprache, Kultur und die Logik des spanischen Strafprozesses dürfen über den Ausgang eines Verfahrens nicht mitentscheiden. Wir sorgen dafür, dass nichts zwischen den Zeilen verloren geht.

Strafverteidigung direkt vor Ort in Spanien

Vertretung vor spanischen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden – persönlich vor Ort, auch in Verfahren mit internationalem Bezug wie EU-Haftbefehl und Auslieferung.

Häufige Fragen

Für wen ist dieser Service gedacht?

Für deutschsprachige Privatpersonen, Familien und Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die in Spanien einen Strafverteidiger oder Anwalt für ein strafrechtliches Verfahren, eine Festnahme oder einen Europäischen Haftbefehl benötigen.

Was sollte ich tun, wenn ich in Spanien festgenommen wurde oder ein Angehöriger festgenommen wurde?

Bei einer Festnahme in Spanien wird die betroffene Person spätestens innerhalb von 72 Stunden einem Haftrichter vorgeführt, der über Untersuchungshaft oder Freilassung entscheidet. In dieser frühen Phase ist es entscheidend, möglichst schnell einen spezialisierten Strafverteidiger einzuschalten, der die Sprache des Betroffenen spricht – noch bevor eine Aussage gemacht wird. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall umgehend, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

Pflichtverteidiger oder eigener Strafverteidiger – was ist sinnvoller?

In Spanien wird bei einer Festnahme automatisch ein Pflichtverteidiger (abogado de oficio) zugewiesen. Anders als oft angenommen, ist diese Pflichtverteidigung in Spanien nicht kostenlos – die Kosten werden im Falle einer Verurteilung dem Mandanten in Rechnung gestellt. Zudem erfolgt die Kommunikation in der Regel ausschließlich auf Spanisch. Ein selbst gewählter, deutschsprachiger Strafverteidiger kann jederzeit anstelle des Pflichtverteidigers das Mandat übernehmen.

Wie lange kann die Untersuchungshaft in Spanien dauern?

Die Voraussetzungen ähneln denen des deutschen Rechts, die zulässige Höchstdauer kann jedoch deutlich länger sein als in Deutschland, insbesondere bei schwerwiegenden Vorwürfen. Die konkrete Dauer hängt stark vom Einzelfall, der Art des Vorwurfs und dem Verfahrensstand ab und sollte nicht pauschal eingeschätzt werden – ein erfahrener Strafverteidiger kann die Aussichten im konkreten Fall einordnen.

Was ist ein Europäischer Haftbefehl (EU-Haftbefehl) und was kann ein Anwalt dagegen tun?

Ein EU-Haftbefehl ermöglicht die Festnahme und Übergabe einer gesuchten Person innerhalb der EU, ohne dass der Vollstreckungsstaat die Rechtmäßigkeit des zugrunde liegenden Verfahrens vollständig nachprüft. Gegen die Vollstreckung können nur eng begrenzte rechtliche Einwände erhoben werden. Eine frühzeitige Prüfung durch einen auf Auslieferungsrecht spezialisierten Anwalt ist hier entscheidend, da die Verteidigungsmöglichkeiten zeitlich und inhaltlich beschränkt sind.

Wird eine Verurteilung in Spanien auch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert?

Strafrechtliche Verurteilungen aus dem EU-Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen auch im Heimatland registriert werden. Ob und wie dies im Einzelfall geschieht, hängt von der Art des Delikts und den jeweiligen nationalen Vorschriften ab.

Was kostet ein Anwalt für Strafrecht in Spanien?

Die Kosten einer Strafverteidigung in Spanien hängen stark vom Einzelfall ab – von der Art des Vorwurfs, dem Verfahrensstadium und dem konkreten Aufwand. Eine pauschale Angabe wäre daher unseriös. Es gilt jedoch ein klares Prinzip: Es entstehen keine Kosten ohne vorherige Ankündigung. Bereits ein erstes Telefonat gibt Ihnen Klarheit darüber, mit welchen Kosten Sie bei einer Erstberatung oder einem vollständigen Verfahren realistisch rechnen können. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns auf WhatsApp – wir ordnen Ihre Situation unverbindlich ein und nennen Ihnen transparent die zu erwartenden Kosten.

Kann ich den Fall zuerst vertraulich schildern, bevor ich mich entscheide?

Ja. Sie können den Sachverhalt vertraulich per Telefon, WhatsApp oder E-Mail auf Deutsch schildern. Anschließend wird geprüft, welche nächsten Schritte sinnvoll sind – ohne Verpflichtung.

Wird auch mit Anwälten im Ausland koordiniert?

Ja, sofern das Verfahren einen Bezug zu Deutschland, Österreich, der Schweiz oder anderen Staaten hat, erfolgt bei Bedarf eine Abstimmung mit dort tätigen Kollegen.

Ist David Fechenbach ein erfahrener Spezialist im spanischen Strafrecht?

David Fechenbach Marcos ist Socio Director (geschäftsführender Partner) der Kanzlei Fechenbach Abogados mit Standorten in Madrid, auf den Balearen (Palma de Mallorca und Ibiza) sowie in Alicante. Die Kanzlei ist landesweit in ganz Spanien tätig, einschließlich der Kanarischen Inseln. Er ist bei der Rechtsanwaltskammer Madrid (ICAM, Zulassungsnummer 122770) zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Alcalá de Henares (ICAAH). Seit dem akademischen Jahr 2019/2020 lehrt er zudem als Profesor Asociado im Fach Prozessrecht (Derecho Procesal) für Master- und Bachelorstudiengänge an der Universidad de Alcalá (UAH).

Vertrauliche Ersteinschätzung

Jetzt sprechen. Auf Deutsch. Mit einem Strafverteidiger in Spanien.

Zögern Sie nicht: In einem Strafverfahren zählt oft jede Stunde. Schildern Sie Ihren Fall auf Deutsch – persönlich, direkt und ohne Übersetzungsverlust. Wir ordnen Ihre Situation im spanischen Strafverfahren ein, zeigen Ihnen realistische Handlungsmöglichkeiten und die sinnvollen nächsten Schritte. Die Ersteinschätzung ist vertraulich und unverbindlich, und Sie erfahren transparent, mit welchen Kosten Sie rechnen können – bevor irgendetwas in Rechnung gestellt wird.

Equipo de abogados penalistas de Fechenbach Abogados

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