Festnahme in Spanien: Ihre Rechte in den ersten 72 Stunden

Festnahme in Spanien: Ihre Rechte in den ersten 72 Stunden

Festnahme in Spanien: Ihre Rechte in den ersten 72 Stunden

 

Wenn Sie in Spanien festgenommen wurden, darf die polizeiliche Festnahme höchstens 72 Stunden dauern. Innerhalb dieser Frist müssen Sie freigelassen oder dem Gericht vorgeführt werden. Der von Ihnen beauftragte Anwalt muss innerhalb von drei Stunden nach Mandatserteilung erscheinen. Dolmetscher und konsularische Betreuung sind kostenfrei.

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Was bedeutet eine Festnahme in Spanien konkret?

Die polizeiliche Festnahme (detención) ist eine vorläufige Freiheitsentziehung zur Aufklärung des Sachverhalts. Sie ist keine Verurteilung und auch noch keine Untersuchungshaft. Rechtsgrundlage ist Artikel 520 der Ley de Enjuiciamiento Criminal, der spanischen Strafprozessordnung, der zugleich einen umfangreichen Katalog von Rechten des Festgenommenen enthält.

Das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass Festnahme und Untersuchungshaft in der Weise vollzogen werden, die den Betroffenen in Person, Ruf und Vermögen am wenigsten beeinträchtigt. Die zuständigen Stellen haben dabei die Grundrechte auf Ehre, Privatsphäre und eigenes Bild zu wahren. Diese Vorgaben sind kein Programmsatz, sondern lassen sich in der Verteidigung konkret geltend machen.

Wie lange darf die Polizei mich festhalten?

Die Festnahme darf nicht länger dauern als für die Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts unbedingt erforderlich ist. Innerhalb der gesetzlichen Fristen und in jedem Fall spätestens nach 72 Stunden muss der Festgenommene freigelassen oder der Justizbehörde vorgeführt werden.

Wichtig für die spätere Verteidigung ist die Dokumentation. Im polizeilichen Bericht (atestado) sind Ort und Uhrzeit der Festnahme sowie der Vorführung oder der Freilassung festzuhalten. Prüfen Sie diese Angaben, denn die Berechnung der Frist beginnt mit der tatsächlichen Festnahme und nicht mit der Ankunft auf der Dienststelle.

Wann muss der Anwalt erscheinen?

Hier liegt eine der praktisch wichtigsten Regelungen des spanischen Rechts. Der Festgenommene wählt seinen Anwalt frei. Die verwahrende Behörde hat der Anwaltskammer unverzüglich den Namen des benannten Anwalts mitzuteilen, damit dieser lokalisiert und mit dem Mandat betraut werden kann.

Der beauftragte Anwalt hat sich mit größter Eile zur Dienststelle zu begeben, in jedem Fall innerhalb von drei Stunden nach Erhalt des Mandats. Erscheint er innerhalb dieser Frist nicht, bestellt die Anwaltskammer sofort einen neuen Pflichtverteidiger, der ebenfalls innerhalb dieser Frist erscheinen muss, unbeschadet der disziplinarischen Verantwortlichkeit des ausgebliebenen Anwalts.

Ein Detail, das über den Verlauf entscheidet. Keine Behörde und kein Beamter darf Ihnen eine Empfehlung zur Anwaltswahl geben, sondern nur über das Recht belehren. Wenn Angehörige in Deutschland, Österreich oder der Schweiz sofort einen deutschsprachigen Verteidiger benennen, beginnt die Drei-Stunden-Frist zu laufen und die erste Vernehmung findet nicht ohne vorbereitete Verteidigung statt.

Deutschsprachigen Verteidiger für die Vernehmung beauftragen

Über welche Rechte muss man mich belehren?

Jede festgenommene Person ist schriftlich, in einfacher und verständlicher Sprache, in einer ihr verständlichen Sprache und unverzüglich über die ihr zur Last gelegten Taten und die Gründe der Freiheitsentziehung zu belehren. Der Katalog umfasst insbesondere folgende Rechte.

  • Das Recht zu schweigen, einzelne Fragen nicht zu beantworten oder zu erklären, dass nur vor dem Richter ausgesagt wird.
  • Das Recht, sich nicht selbst zu belasten und sich nicht schuldig zu bekennen.
  • Das Recht, einen Anwalt zu benennen und ohne ungerechtfertigte Verzögerung von ihm unterstützt zu werden.
  • Das Recht auf Zugang zu denjenigen Aktenbestandteilen, die zur Anfechtung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlich sind.
  • Das Recht, einen Angehörigen oder eine Person eigener Wahl über die Freiheitsentziehung und den Verwahrungsort informieren zu lassen.
  • Das Recht, unverzüglich mit einer dritten Person eigener Wahl zu telefonieren, in Anwesenheit eines Beamten.
  • Das Recht auf ärztliche Untersuchung durch den médico forense, den Gerichtsmediziner, oder einen anderen staatlichen Arzt.
  • Das Recht, Prozesskostenhilfe zu beantragen, einschließlich Belehrung über Verfahren und Voraussetzungen.

Zusätzlich ist über die gesetzliche Höchstdauer der Festnahme bis zur Vorführung und über das Verfahren zur Anfechtung ihrer Rechtmäßigkeit zu belehren. Liegt keine schriftliche Rechtsbelehrung in einer Ihnen verständlichen Sprache vor, ist zunächst über einen Dolmetscher zu belehren und die schriftliche Fassung unverzüglich nachzureichen. Die Belehrung dürfen Sie während der gesamten Dauer der Festnahme bei sich behalten.

Dolmetscher und konsularische Betreuung

Ausländer, die Spanisch nicht verstehen oder nicht sprechen, haben Anspruch auf unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher. Dasselbe gilt für gehörlose Personen, für Personen mit Hörbehinderung und für Personen mit Sprachschwierigkeiten. Dieses Recht ist nicht verhandelbar und sollte in jedem Fall in Anspruch genommen werden, auch bei guten Spanischkenntnissen.

Hinzu kommt die konsularische Dimension. Ausländer haben das Recht, dass Festnahme und Verwahrungsort dem Konsulat ihres Landes mitgeteilt werden, sowie das Recht, von den Konsularbehörden besucht zu werden, mit ihnen zu kommunizieren und Schriftverkehr zu führen. Bei mehrfacher Staatsangehörigkeit können Sie wählen, welche Konsularbehörden informiert werden sollen.

Soll ich aussagen oder schweigen?

Diese Entscheidung lässt sich seriös erst treffen, wenn der Verteidiger den Sachverhalt kennt. Das Gesetz gibt Ihnen ausdrücklich drei Möglichkeiten, nämlich vollständig zu schweigen, einzelne Fragen nicht zu beantworten oder zu erklären, dass Sie ausschließlich vor dem Richter aussagen werden. Die dritte Variante wird in der Praxis unterschätzt und ist häufig die klügste.

Der Verteidiger darf sich vertraulich mit Ihnen besprechen, und zwar auch bevor Ihnen die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht eine Aussage abnimmt. Er wirkt an der Vernehmung, an Gegenüberstellungen und an Tatrekonstruktionen mit und kann nach Abschluss der Handlung deren Erläuterung oder Ergänzung sowie die Protokollierung jedes Vorfalls verlangen. Diese Protokollierung ist später oft der einzige Beleg für Verfahrensfehler.

Ein Verzicht auf anwaltliche Unterstützung ist nur in einem einzigen Bereich zulässig, nämlich bei Festnahmen wegen Taten, die ausschließlich als Verkehrsstraftaten einzuordnen sind, und nur nach klarer und verständlicher Belehrung über Inhalt und Folgen. Der Verzicht kann jederzeit widerrufen werden. In allen übrigen Fällen ist die Verteidigung zwingend.

Häufige Fehlannahmen deutschsprachiger Mandanten

SO IST DIE RECHTSLAGE IN SPANIEN
Frist Höchstens 72 Stunden bis zur Freilassung oder Vorführung.
Verteidiger Erscheinen innerhalb von drei Stunden nach Mandatserteilung.
Akteneinsicht Zugang zu den für die Haftprüfung wesentlichen Aktenbestandteilen.
Sprache Kostenloser Dolmetscher und schriftliche Belehrung in verständlicher Sprache.
WAS MANDANTEN HÄUFIG FALSCH ERWARTEN
Schnelle Erledigung Ein spanisches Ermittlungsverfahren dauert regelmäßig deutlich länger als erwartet.
Aussage klärt alles Eine unvorbereitete Aussage wird dokumentiert und belastet die Verteidigung dauerhaft.
Konsulat übernimmt Das Konsulat betreut, verteidigt aber nicht und wählt auch keinen Anwalt aus.
Rückreise möglich Passabgabe und Meldeauflagen können die Ausreise für längere Zeit blockieren.

Darf ich eine DNA-Probe verweigern?

Sie können sich der Entnahme eines Wangenabstrichs widersetzen, doch das Gesetz sieht dafür eine Reaktion vor. Der Ermittlungsrichter kann auf Antrag der Polizei oder der Staatsanwaltschaft die zwangsweise Durchführung anordnen, und zwar mit den mildesten unerlässlichen Zwangsmitteln, die den Umständen des Falles angemessen und mit der Würde des Betroffenen vereinbar sein müssen. Ihr Verteidiger muss Sie über die Folgen der Erteilung oder Verweigerung Ihrer Zustimmung belehren.

Was geschieht nach den 72 Stunden?

Entweder werden Sie freigelassen oder Sie werden dem zuständigen Gericht vorgeführt. Dort wird über Ihre persönliche Situation entschieden, also über Untersuchungshaft oder über mildere Maßnahmen wie Kaution, Abgabe des Reisepasses, Aufenthaltsauflagen und regelmäßige Meldepflichten. Das ist der Moment, in dem nachgewiesene soziale Bindungen den Ausschlag geben.

Bereiten Sie diesen Termin vor, statt ihn abzuwarten. Wohnsitznachweis, Arbeitsvertrag, Familienverhältnisse, Immobilieneigentum in Spanien und die Bereitschaft zur Kautionsstellung sollten dem Gericht dokumentiert vorliegen. Ausführliche Informationen finden Sie unter Strafverteidigung in Spanien.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Benennen Sie sofort einen Verteidiger Ihres Vertrauens, damit die Drei-Stunden-Frist zu laufen beginnt.
  • Machen Sie vor dem Gespräch mit Ihrem Anwalt keine Angaben zur Sache.
  • Bestehen Sie auf einem Dolmetscher, auch wenn Sie Spanisch sprechen.
  • Notieren Sie Datum und Uhrzeit der tatsächlichen Festnahme und prüfen Sie die Angaben im atestado.
  • Verlangen Sie die ärztliche Untersuchung, wenn es Verletzungen, Erkrankungen oder Medikamentenbedarf gibt.
  • Lassen Sie Angehörige in Deutschland, Österreich oder der Schweiz benachrichtigen und die Unterlagen zu Wohnsitz und Beruf vorbereiten.
  • Unterschreiben Sie nichts, dessen Inhalt Sie nicht vollständig verstanden haben.

Häufige Fragen

Wie lange darf die Polizei mich in Spanien festhalten?

Die Festnahme darf nicht länger dauern als für die Aufklärung unbedingt erforderlich, in jedem Fall höchstens 72 Stunden. Innerhalb dieser Frist muss der Festgenommene freigelassen oder dem Gericht vorgeführt werden (Art. 520 Abs. 1 LECrim).

Wann muss ein Anwalt erscheinen?

Der beauftragte Anwalt muss schnellstmöglich erscheinen, in jedem Fall innerhalb von drei Stunden nach Erhalt des Mandats. Erscheint er nicht, bestellt die Anwaltskammer unverzüglich einen Pflichtverteidiger innerhalb derselben Frist.

Habe ich Anspruch auf einen Dolmetscher?

Ja, und zwar kostenlos. Art. 520 Abs. 2 Buchst. h) LECrim gewährt Ausländern, die Spanisch nicht verstehen oder sprechen, das Recht auf unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher während des gesamten Verfahrens.

Wird das deutsche Konsulat informiert?

Auf Wunsch ja. Ausländer haben das Recht, dass Festnahme und Verwahrungsort dem Konsulat ihres Landes mitgeteilt werden, sowie das Recht auf Besuch, Kommunikation und Schriftverkehr mit den Konsularbehörden.

Muss ich bei der Polizei aussagen?

Nein. Sie dürfen schweigen, einzelne Fragen unbeantwortet lassen oder erklären, dass Sie nur vor dem Richter aussagen werden. Ebenso dürfen Sie sich nicht selbst belasten und sich nicht schuldig bekennen.

Kann ich auf einen Anwalt verzichten?

Nur in einem einzigen Fall. Ein Verzicht ist ausschließlich bei Festnahmen wegen Verkehrsstraftaten möglich, nach klarer Belehrung über Inhalt und Folgen. Der Verzicht kann jederzeit widerrufen werden.

Darf ich einen DNA-Test verweigern?

Eine Weigerung ist möglich, führt aber nicht zwingend zum Erfolg. Der Ermittlungsrichter kann auf Antrag der Polizei oder der Staatsanwaltschaft die zwangsweise Entnahme mit den mildesten erforderlichen Mitteln anordnen.

Was geschieht nach den 72 Stunden?

Sie werden entweder freigelassen oder dem zuständigen Gericht vorgeführt. Dort wird über die Untersuchungshaft oder über mildere Maßnahmen wie Kaution, Passabgabe und regelmäßige Meldepflichten entschieden.

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David Fechenbach Marcos. Abogado Director der Kanzlei Fechenbach Abogados, zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Madrid (ICAM) unter der Nr. 122770, Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Universidad de Alcalá. Berufsprofil.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall erfordert eine individuelle Prüfung.

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