Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger für komplexe Verfahren in Spanien

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Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger für komplexe Verfahren in Spanien

Schildern Sie Ihren Fall vertraulich – von Ermittlungsverfahren und Festnahme bis zu Wirtschaftsstrafrecht, Geldwäsche, organisierter Kriminalität, EU-Haftbefehl oder Auslieferung vor der Audiencia Nacional. Wir sprechen Deutsch, Spanisch, Polnisch und Englisch und ordnen die nächsten Schritte ein, bevor Sie sich gegenüber Behörden äußern.

Beratung auf Deutsch, Spanisch, Polnisch und Englisch.

Unsere Kanzlei verteidigt nicht nur bei alltäglichen strafrechtlichen Vorwürfen, sondern insbesondere bei Verfahren von außergewöhnlicher Komplexität und Schwere: Wirtschaftsstrafrecht und Kapitalmarktdelikte (Betrug, Untreue, Bilanzfälschung, Insolvenzstrafrecht), Geldwäsche und Korruption, Drogenkriminalität, Sexualdelikte, organisierte Kriminalität sowie internationale Verfahren mit EU-Haftbefehl oder Auslieferung – häufig mit Millionenbeträgen, mehreren Jurisdiktionen oder Verfahren vor der Audiencia Nacional, Spaniens oberstem Strafgericht für Sonderzuständigkeiten. Kontaktieren Sie uns direkt, und wir ordnen Ihre Situation ein, bevor Sie sich gegenüber Behörden äußern.

Telefon

+34 652 289 982 — direkter Kontakt zu einem deutschsprachigen Strafverteidiger für komplexe und internationale Verfahren in Spanien, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten bei dringenden Haftsachen.

WhatsApp

Senden Sie eine kurze Schilderung Ihres Falls sowie die Sprache, in der Sie kontaktiert werden möchten – wir antworten zeitnah und vertraulich, auch bei sensiblen Wirtschaftsstrafverfahren.

E-Mail

info@fechenbach.es — für eine ausführlichere schriftliche Schilderung Ihres Falls, gegebenenfalls mit Anlagen wie Vorladungen, Ermittlungsunterlagen oder gerichtlichen Mitteilungen.

Standorte

Madrid, Palma de Mallorca, Ibiza und Alicante – mit anwaltlicher Tätigkeit in ganz Spanien, einschließlich der Kanarischen Inseln, sowie Verfahren vor der Audiencia Nacional.

Häufige Fragen

Welche Informationen sollte ich bei der ersten Kontaktaufnahme angeben?

Name, eine Kontaktmöglichkeit, Ihr Aufenthaltsort in Spanien, die Art des Verfahrens sowie die Angabe, ob bereits eine Vorladung, eine Strafanzeige, eine Festnahme, ein EU-Haftbefehl oder eine gerichtliche Mitteilung vorliegt. Bei komplexen Wirtschaftsstrafverfahren helfen zusätzlich Angaben zu beteiligten Unternehmen, Vermögenswerten oder bereits laufenden Ermittlungen in mehreren Ländern.

Ist die erste Kontaktaufnahme vertraulich?

Ja. Jede Anfrage in einer strafrechtlichen Angelegenheit wird streng vertraulich behandelt, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail erfolgt – auch bei sensiblen Verfahren mit Unternehmens- oder Reputationsbezug.

Kann ich meinen Fall vollständig auf Deutsch schildern?

Ja. Die gesamte Kommunikation – von der ersten Kontaktaufnahme über die Falleinschätzung bis zur Vertretung vor spanischen Gerichten und der Audiencia Nacional – kann auf Deutsch erfolgen.

Wie schnell erhalte ich eine Antwort?

Bei dringenden Haftsachen, Festnahmen oder einem EU-Haftbefehl wird umgehend reagiert. In der Regel erfolgt eine erste Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Entstehen durch die Kontaktaufnahme bereits Kosten?

Nein. Es entstehen keine Kosten ohne vorherige Ankündigung. Bereits das erste Gespräch gibt Ihnen Klarheit darüber, mit welchen Kosten Sie bei einer Erstberatung oder einem vollständigen, gegebenenfalls mehrjährigen Verfahren rechnen können.

Kann auch eine Vertretung von außerhalb Spaniens beginnen, etwa aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz?

Ja. Viele Mandate – insbesondere bei Wirtschaftsstrafrecht, Auslieferung oder EU-Haftbefehl – beginnen mit einer ersten vertraulichen Einordnung aus dem Ausland, lange bevor eine Reise nach Spanien notwendig wird.

Warum sollte ich mich gerade an David Fechenbach und sein Team wenden?

David Fechenbach Marcos ist Socio Director der Kanzlei Fechenbach Abogados mit Standorten in Madrid, auf den Balearen (Palma de Mallorca und Ibiza) sowie in Alicante, mit Tätigkeit in ganz Spanien einschließlich der Kanarischen Inseln. Er ist bei der Rechtsanwaltskammer Madrid (ICAM, Zulassungsnummer 122770) zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Alcalá de Henares (ICAAH). Zu seinen geführten Verfahren zählen ein rechtskräftiges Urteil zu 56 Jahren Freiheitsstrafe in Palma de Mallorca, internationale Auslieferungsverfahren vor der Audiencia Nacional – darunter die erfolgreiche Abwehr eines Auslieferungsersuchens der Vereinigten Arabischen Emirate – sowie Verfahren wegen Wirtschaftsstrafrecht, Sexualdelikten und organisierter Kriminalität. Er lehrt zudem seit 2019/2020 Prozessrecht (Derecho Procesal) für Master- und Bachelorstudiengänge an der Universidad de Alcalá (UAH) und ist regelmäßig in spanischen Medien präsent, unter anderem bei Antena 3, Cuatro, Televisión Española und Cadena SER. Eine erste, vertrauliche Einschätzung Ihres Falls kostet Sie nur einen Anruf oder eine Nachricht.

Vertrauliche Ersteinschätzung

Ihr Fall. Ihre Sprache. Ihr Strafverteidiger für komplexe Verfahren in Spanien.

Zögern Sie nicht: In einem Strafverfahren zählt oft jede Stunde – das gilt besonders bei Festnahme, Untersuchungshaft, Wirtschaftsstrafverfahren oder EU-Haftbefehl. Schildern Sie Ihren Fall auf Deutsch – persönlich, direkt und ohne Übersetzungsverlust. Die Ersteinschätzung ist vertraulich und unverbindlich, und Sie erfahren transparent, mit welchen Kosten Sie rechnen können – bevor irgendetwas in Rechnung gestellt wird.

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