Strafverteidiger Spanien – Untersuchungshaft erklärt

Strafverteidiger Spanien: Alles zur Untersuchungshaft

Strafverteidiger Spanien: Alles zur Untersuchungshaft

Ein Strafverteidiger Spanien ist unverzichtbar für Deutsche, die in Spanien mit Untersuchungshaft konfrontiert werden. Die Untersuchungshaft („prisión provisional“) ist eine der gravierendsten strafrechtlichen Maßnahmen, da sie die persönliche Freiheit bereits vor einer Verurteilung einschränkt. Ein spezialisierter Strafverteidiger Spanien stellt sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und erst recht, dass die Maßnahme verhältnismäßig bleibt.

  • die Anwesenheit des Beschuldigten sicherzustellen,
  • Beweise zu schützen (Verhinderung von Vernichtung oder Manipulation),
  • Opfer oder Zeugen zu schützen,
  • die Verübung weiterer Taten zu verhindern .

Diese Maßnahme ist nur ausnahmsweise, verhältnismäßig und subsidiär erlaubt – andere, weniger einschneidende Mittel müssen unzulänglich gewesen sein.

Gesetzliche Voraussetzungen für Untersuchungshaft

Nach Art. 503 LECrim dürfen folgende Voraussetzungen nicht fehlen:

  1. Ernsthafter Tatverdacht – häufig bei Delikten mit möglicher Freiheitsstrafe ab 2 Jahren oder bei Vorstrafen.
  2. Einer der Haftgründe muss gegeben sein:
    • Gefahr der Flucht,
    • Verdunkelungsgefahr (Beweismittel),
    • Gefahr weiterer Straftaten oder Gefährdung des Opfers

Nur wenn diese kumulativen Voraussetzungen vorliegen, ist die Anordnung rechtmäßig. Ein versierter Strafverteidiger Spanien kann auf fehlende oder unzureichende Indizien hinweisen und die Maßnahme anfechten.

Dauer und Verlängerung der Untersuchungshaft

Die Haftdauer ist strikt geregelt:

FallkonstellationMaximale DauerVerlängerungsmöglichkeit
Delikt bis 3 Jahre1 Jahr6 Monate Verlängerung möglich
Delikt über 3 Jahre2 Jahre2 Jahre Verlängerung möglich
Verdunkelungsgefahr6 Monatekeine Verlängerung erlaubt

Wurde der Beschuldigte zwischenzeitlich verurteilt, gerät er bei Berufung oder Rechtsmittel in „Haft laufend“ – und die Untersuchungshaft ist beschränkt auf die Hälfte der verhängten Strafe

Ein Strafverteidiger Spanien kann dafür sorgen, dass Verlängerungen nur bei tatsächlich gerechtfertigtem Prozessverzug erfolgen – ansonsten ist die Freilassung zu begehren.

Schutzmechanismen gegen unrechtmäßige Haft

Spanische Justiz und Verfassung schützen vor exzessiver Untersuchungshaft:

  • Artikel 17 Abs. 4 der spanischen Verfassung verpflichtet, Haftgründe und Fristen gesetzlich zu regeln
  • Der Oberste Gerichtshof und der Verfassungsgerichtshof verlangen eine strenge Verhältnismäßigkeit und ausdrückliche richterliche Motivation
  • Fällt eine spätere Verurteilung aus oder wird der Fall eingestellt, kann bei unrechtmäßiger Haft eine Entschädigung (Indemnización) verlangt werden

Nur ein spezialisierter Strafverteidiger Spanien kennt diesen Mechanismus und kann ihn aktiv für Sie nutzen.

FAQ – Häufige Fragen zur UntersuchungshaftStrafverteidiger Spanien hilft.

Wo ist die Untersuchungshaft geregelt?

Im Kapitel III, Art. 502–519 LECrim, insbesondere Art. 503 und 504 zur Voraussetzungen und Fristen

Wann kann sie verhängt werden?

Nur bei begründetem Verdacht und gesetzlichen Haftgründen; sie ist eine Maßnahme der letzten Instanz (subsidiär)

Wie lange dauert sie maximal? Strafverteidiger Spanien

Bis zu 1 Jahr (bis 3 Jahre Strafmaß) oder 2 Jahre (über 3 Jahre Strafmaß); bei Verdunkelungsgefahr nur maximal 6 Monate

Was tun bei unrechtmäßiger Haft?Strafverteidiger Spanien

Es kann eine Indemnización beantragt werden, besonders bei späterer Entlastung – allerdings sind die Beträge oft sehr niedrig (z. B. nur 27 €/Tag

Schlussfolgerung & Call-to-Action: ¡Kontaktieren sie einen Strafverteidiger Spanien!

Untersuchungshaft („prisión provisional“) ist eine schwere, freiheitsentziehende Maßnahme mit engen gesetzlichen Grenzen. Für deutsche Staatsbürger in Spanien ist es entscheidend, von einem erfahrenen Strafverteidiger Spanien vertreten zu werden – um rechtswidrige Haft zu verhindern, Fristen zu kontrollieren und gegebenenfalls Entschädigungen zu erwirken.

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