Untersuchungshaft in Spanien ohne Kaution: was jetzt hilft
Hat ein spanisches Gericht Untersuchungshaft ohne Kaution gegen einen Ausländer ohne feste Bindungen in Spanien angeordnet, kann der Beschluss angefochten und seine Überprüfung während des gesamten Verfahrens beantragt werden. Entscheidend ist nicht, abstrakt über Fluchtgefahr zu streiten, sondern mit Dokumenten zu belegen, was der Beschluss vermisst hat, also wer die Kaution stellt, wo der Beschuldigte wohnt, wovon er lebt und wo sein Pass ist.
Angehöriger in U-Haft: +34 652 28 99 82 anrufenHaftbeschluss per WhatsApp senden
Warum verweigert ein spanisches Gericht einem Ausländer die Kaution?
Untersuchungshaft ist in Spanien nur zulässig, wenn keine milderen Maßnahmen denselben Zweck erreichen (Art. 502.2 LECrim, der spanischen Strafprozessordnung). Das spanische Verfassungsgericht verlangt, dass der Richter diese Alternativen tatsächlich prüft (STC 29/2019, de 28 de febrero). Ist der Beschuldigte nur im Urlaub in Spanien, verwirft der Beschluss die Alternativen oft aus rein tatsächlichen Gründen (niemand kann die Kaution stellen, ohne Pass stünde er mittellos da, seine Bindungen im Heimatland wiegen wenig). Das sind Defizite, kein Fehlverhalten, und Defizite lassen sich beheben.
Die Empfehlung (EU) 2023/681 der Kommission weist in dieselbe Richtung. Nach ihrer Nummer 20 begründet die fehlende Staatsangehörigkeit oder das Fehlen sonstiger Bindungen an den Staat für sich genommen keine Fluchtgefahr, und Nummer 22 verlangt eine Begründung, warum Alternativen zur Haft nicht ausreichen.
Was ist anders als bei der Untersuchungshaft in Deutschland?
Über die Haft entscheidet der Ermittlungsrichter in einer Anhörung (comparecencia), die binnen 72 Stunden nach der Vorführung stattfindet, und nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft (Ministerio Fiscal) oder einer anderen anklagenden Partei (Art. 505 LECrim). Die Haftverschonung nach § 116 StPO hat eine spanische Entsprechung, die anders funktioniert. Das Gericht ordnet entweder Haft ohne Kaution an, Haft, die durch eine Kaution abgewendet werden kann (prisión provisional eludible mediante fianza), oder vorläufige Freiheit mit Auflagen wie Meldepflichten und Passabgabe (Art. 530 LECrim). Eine automatische Haftprüfung durch das Oberlandesgericht nach sechs Monaten (§§ 121, 122 StPO) gibt es nicht. Umso wichtiger ist, dass die Verteidigung selbst handelt.
Welche Rechtsmittel gibt es gegen den spanischen Haftbeschluss?
Gegen den Haftbeschluss (auto de prisión) kann binnen drei Tagen nach Zustellung der Recurso de reforma eingelegt werden, über den dasselbe Gericht entscheidet (Art. 211 LECrim), im abgekürzten Verfahren außerdem binnen fünf Tagen der Recurso de apelación zur Audiencia Provincial, dem übergeordneten Provinzgericht (Art. 766 LECrim). Haft- und Kautionsbeschlüsse bleiben zudem während des gesamten Verfahrens abänderbar (Art. 539 LECrim). Ist der Beschluss sorgfältig begründet und stützt er die Fluchtgefahr nicht auf die Staatsangehörigkeit, hat ein Rechtsmittel, das nur wiederholt, es bestehe keine Fluchtgefahr, kaum Aussicht auf Erfolg. Erfolgversprechend ist, die Tatsachen zu ändern, auf denen die Entscheidung beruht.
Welche Unterlagen braucht das Gericht für eine Freilassung gegen Kaution?
Jeder Grund, mit dem der Beschluss eine Alternative verworfen hat, ist ein Auftrag an die Verteidigung. Die drei häufigsten Gründe und die passende Antwort:
Der Antrag sollte nicht einfach die Freilassung verlangen. Er sollte ein Gesamtpaket anbieten (Kaution, Passhinterlegung, Ausreiseverbot und regelmäßige Meldungen) und hilfsweise die Kaution, die das Gericht für angemessen hält.
Termin zur Prüfung des Haftbeschlusses buchen
Wie haben wir auf den Balearen die Freilassung gegen Kaution erreicht?
Diese Methode ist keine Theorie. Wir haben sie in einem aktuellen Fall unserer Kanzlei angewandt. Ein ausländischer Staatsangehöriger, der mit einem Kurzzeitvisum auf den Balearen Urlaub machte, wurde wegen einer Straftat festgenommen, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. In der Haftanhörung beantragte die Staatsanwaltschaft zunächst Haft gegen eine Kaution von 15.000 Euro, nach der Vernehmung eines Zeugen jedoch Haft ohne Kaution. So entschied das Gericht, in einem sorgfältig begründeten Beschluss, der die Fluchtgefahr nicht auf die Staatsangehörigkeit stützte. Einen Monat später ordnete dasselbe Gericht die Freilassung gegen Kaution an.
Warum gab das Gericht dem Rechtsmittel statt?
Weil jeder Grund des ersten Beschlusses nun eine dokumentierte Antwort hatte. In den Worten der Entscheidung, «el auto recurrido descartó las medidas menos gravosas por tres razones concretas, y las tres han decaído» (der angefochtene Beschluss hatte die milderen Maßnahmen aus drei konkreten Gründen verworfen, und alle drei sind entfallen). Das Maßnahmenbündel sichere die Bindung an das Verfahren «con una intensidad equivalente a la prisión y con un sacrificio de su libertad muy inferior» (ebenso wirksam wie die Haft, bei weit geringerem Eingriff in seine Freiheit). Er hatte etwas mehr als einen Monat in Haft verbracht. Das Verfahren läuft weiter, und für ihn gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Das Ergebnis lässt sich nicht ohne Weiteres auf andere Fälle übertragen.
Den vollständigen, anonymisierten Beschluss im spanischen Original (PDF) können Sie hier lesen. Der Autor hat die Entscheidung auch in einem Beitrag auf LinkedIn kommentiert, den weiteren Verlauf in einem zweiten Beitrag.
Welche Rechte hat ein in Spanien festgenommener Ausländer?
Wer kein Spanisch spricht, hat Anspruch auf einen kostenlosen Dolmetscher (Art. 520.2 h LECrim). Der Festgenommene kann verlangen, dass Angehörige und das Konsulat seines Landes über die Festnahme und den Ort des Gewahrsams informiert werden, und hat das Recht auf Besuch durch die Konsularbehörden (Art. 520.2 e und g LECrim). Der bestellte Anwalt muss spätestens drei Stunden nach Eingang des Auftrags am Ort des Gewahrsams erscheinen (Art. 520.5 LECrim). Der Polizeigewahrsam darf höchstens 72 Stunden dauern, dann folgt die Freilassung oder die Vorführung beim Richter (Art. 17.2 der spanischen Verfassung).
Was sollten Angehörige jetzt tun?
- Sofort einen Anwalt des Vertrauens beauftragen. Er übernimmt die Verteidigung vom Anwalt des Bereitschaftsdienstes (letrado de guardia) und beantragt Zugang zu den Aktenteilen, die für die Anfechtung der Haft wesentlich sind (Art. 505.3 LECrim). Dieser Zugang wird nicht von Amts wegen gewährt, er muss beantragt werden (STC 152/2023, de 20 de noviembre).
- Eine Kopie des Haftbeschlusses besorgen und die Gründe heraussuchen, aus denen Kaution und andere Alternativen abgelehnt wurden.
- Klären, wer die Kaution stellen kann, und dessen schriftliche Zusage einholen.
- Eine Wohnanschrift in Spanien sichern, mit einer Person, die dafür einsteht, und den Lebensunterhalt für die Dauer des Verfahrens.
- Den Originalpass beschaffen, um ihn bei Gericht zu hinterlegen.
Mehr dazu auf unserer Seite zur Strafverteidigung in Spanien auf Deutsch.
Was sollten Sie vermeiden, und was gilt nach der Freilassung?
Reichen Sie kein Rechtsmittel ohne Belege ein, und nehmen Sie keinen Kontakt zur anzeigenden Person oder zu Zeugen auf. Nach der Freilassung müssen die Meldeauflagen mit dem tatsächlichen Leben des Beschuldigten vereinbar sein. Im geschilderten Fall sah der Beschluss vor, dass die Meldungen auch vor dem Gericht erfolgen können, an das die Akten später abgegeben werden. Ein Verstoß, selbst aus organisatorischer Nachlässigkeit, ist der schnellste Weg zurück in die Haft und zum Verlust der Kaution.
Ein Haftbeschluss, der die Kaution verweigert, weil niemand sie stellen kann, schließt die Tür nicht. Er sagt, was man mitbringen muss, um sie zu öffnen.
Häufige Fragen
Kann ein Ausländer ohne Wohnsitz in Spanien gegen Kaution freikommen?
Ja. Weder die Staatsangehörigkeit noch der fehlende Wohnsitz schließen die Freilassung für sich genommen aus. Das Gericht prüft, ob Alternativen wie Kaution, Passhinterlegung und regelmäßige Meldeauflagen genügen, um die Anwesenheit des Beschuldigten im Verfahren zu sichern. Das muss mit Dokumenten belegt werden, bloße Absichtserklärungen reichen nicht.
Wer darf in Spanien die Kaution für einen Beschuldigten stellen?
Auch ein Dritter, etwa Angehörige, Freunde oder der Arbeitgeber. Im hier geschilderten Fall bestimmte der Beschluss ausdrücklich, dass die Kaution von einem Dritten gestellt werden kann, und der Arbeitgeber des Beschuldigten stand dafür ein. Entscheidend sind eine schriftliche Zusage und die sofortige Verfügbarkeit des Betrags.
Welche Fristen gelten für die Anfechtung des Haftbeschlusses?
Der Recurso de reforma ist binnen drei Tagen nach Zustellung einzulegen (Art. 211 LECrim), der Recurso de apelación im abgekürzten Verfahren binnen fünf Tagen (Art. 766 LECrim). Auch nach Ablauf dieser Fristen können Haft- und Kautionsbeschlüsse während des gesamten Verfahrens abgeändert werden (Art. 539 LECrim).
Gibt es in Spanien eine Haftprüfung nach sechs Monaten wie in Deutschland?
Nein. Eine automatische Haftfortdauerprüfung durch das Oberlandesgericht nach §§ 121, 122 StPO kennt das spanische Recht nicht. Die Untersuchungshaft ist je nach Strafdrohung auf ein oder zwei Jahre begrenzt und einmal verlängerbar (Art. 504 LECrim). Die Verteidigung muss die Überprüfung daher selbst anstoßen und belegen, was sich geändert hat.
Welche Rolle spielt die Staatsanwaltschaft?
Eine große. Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn die Staatsanwaltschaft (Ministerio Fiscal) oder eine andere anklagende Partei sie beantragt, sonst muss der Richter die Freilassung anordnen (Art. 505.4 LECrim). Widerspricht die Staatsanwaltschaft einer Freilassung gegen Kaution nicht mehr, wiegt das schwer. Auch der Nebenkläger (acusación particular) kann Haft beantragen.
Wir verteidigen in Spanien festgenommene Ausländer auf Deutsch, Spanisch, Englisch und Polnisch, von Madrid, Ibiza, Málaga und Palma de Mallorca aus. Senden Sie uns den Haftbeschluss, und wir sagen Ihnen, was für einen Antrag auf Freilassung fehlt. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Jetzt anrufen: +34 652 28 99 82Der Kanzlei den Haftbeschluss schicken
David Fechenbach Marcos. Spanischer Rechtsanwalt (Abogado) und leitender Anwalt von Fechenbach Abogados, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Madrid (ICAM) Nr. 122770, Lehrbeauftragter für Prozessrecht an der Universität Alcalá. Profil.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall erfordert eine individuelle Prüfung.