Strafverteidiger in Spanien für deutschsprachige Mandanten

Internationale Strafverteidigung

Strafverteidiger in Spanien für deutschsprachige Mandanten

Internationale Strafverfahren verlangen eine Verteidigung, die das spanische Strafrecht, Ihre Sprache und eine klare grenzüberschreitende Strategie miteinander verbindet.

Beratung auf Deutsch, Spanisch, Polnisch und Englisch.

Wir verteidigen Mandanten in spanischen Strafverfahren mit internationalem Bezug – von Ermittlungsverfahren über EU-Haftbefehl und Auslieferung bis zu Verfahren wegen Drogenhandels, Wirtschaftskriminalität, Organisierter Kriminalität oder vor der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA). Jeder Mandant erhält eine klare rechtliche Einordnung in seiner eigenen Sprache.

Vorladung als Beschuldigter und Strafanzeige

Sie haben eine Vorladung der spanischen Polizei oder Staatsanwaltschaft als Beschuldigter erhalten, oder gegen Sie liegt eine Strafanzeige vor? Wir analysieren die Ermittlungsakte, bewerten Ihre Aussagepflicht und entwickeln die ersten Verteidigungsschritte, bevor Sie sich äußern.

Wirtschaftsstrafrecht und Vermögensdelikte

Verteidigung bei Vorwürfen wie Betrug, Untreue, Geldwäsche, Insolvenzdelikten oder Drogenhandel – von der Ermittlung über die Hauptverhandlung bis zur Rechtsmittelinstanz vor den spanischen Gerichten.

Verfahren vor der Audiencia Nacional

Strategische Verteidigung in Verfahren mit internationalem Bezug, EU-Haftbefehl, organisierter Kriminalität oder besonderer Komplexität – vor Spaniens oberstem Strafgericht für Sonderzuständigkeiten.

Mehrsprachige Strafverteidigung

Direkte Kommunikation auf Deutsch, Spanisch, Polnisch und Englisch – mit Mandanten, Angehörigen, Konsulaten und beteiligten Anwälten im In- und Ausland.

Häufige Fragen

Welche Strafsachen werden von einem Strafverteidiger in Spanien betreut?

Wir verteidigen bei Vorladungen als Beschuldigter, Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren ebenso wie bei schweren Straftaten, Wirtschaftsstrafrecht (Betrug, Untreue, Geldwäsche), Drogendelikten, organisierter Kriminalität sowie in internationalen Verfahren mit EU-Haftbefehl oder Auslieferung vor der Audiencia Nacional.

Warum ist ein spezialisierter Strafverteidiger in Spanien unverzichtbar?

Weil Fristen, Aussagepflichten, Verfahrensrechte und Verteidigungsmöglichkeiten ausschließlich nach spanischem Strafprozessrecht beurteilt werden – nicht nach deutschem, österreichischem oder schweizerischem Recht. Ein in Deutschland erfahrener Anwalt kann diese Einschätzung ohne Spezialisierung im spanischen Recht nicht zuverlässig treffen.

Was passiert, wenn ich eine Vorladung der spanischen Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalte?

Eine Vorladung als Beschuldigter sollte niemals ohne vorherige anwaltliche Prüfung beantwortet werden. Wir analysieren die Ermittlungsakte, klären Ihre Aussagepflicht und entwickeln die Verteidigungsstrategie, bevor Sie sich gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft äußern.

Wie lange darf die Polizei in Spanien festhalten, bevor ich einem Richter vorgeführt werde?

Nach Art. 520 der spanischen Strafprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Criminal) darf die Festnahme nicht länger als unbedingt nötig dauern und in jedem Fall höchstens 72 Stunden. Innerhalb dieser Frist muss der Festgenommene freigelassen oder einem Richter vorgeführt werden. Der Pflichtverteidiger muss sich zudem innerhalb von höchstens drei Stunden nach Benachrichtigung beim Festgenommenen einfinden.

Wie lange kann die Untersuchungshaft in Spanien tatsächlich dauern?

Nach Art. 504 LECrim beträgt die Höchstdauer ein Jahr, wenn die angedrohte Freiheitsstrafe drei Jahre nicht übersteigt – verlängerbar um bis zu sechs Monate bzw. zwei Jahre bei höherer Strafandrohung. Bei einer angefochtenen Verurteilung kann die Untersuchungshaft zudem bis zur Hälfte der verhängten Strafe verlängert werden. Diese Fristen sind gesetzlich festgelegt, ihre konkrete Anwendung hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Welche Rechte habe ich als deutschsprachiger Beschuldigter bei einer Festnahme in Spanien?

Art. 520 LECrim garantiert unter anderem das Recht zu schweigen, das Recht auf einen Dolmetscher in einer verständlichen Sprache, das Recht auf unverzügliche Benachrichtigung des Konsulats und das Recht auf ein vertrauliches Gespräch mit dem Verteidiger – auch vor jeder polizeilichen Vernehmung.

Kann ein Strafverteidiger in Spanien auch bei Verfahren vor der Audiencia Nacional tätig werden?

Ja. Verfahren mit internationalem Bezug, EU-Haftbefehl, organisierter Kriminalität oder besonderer Komplexität fallen in die Zuständigkeit der Audiencia Nacional, Spaniens oberstem Strafgericht für Sonderzuständigkeiten. Wir vertreten Mandanten in genau diesen Verfahren.

Kann die Beratung auch aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz beginnen?

Ja. Viele Mandate beginnen mit einer ersten vertraulichen Einordnung aus dem DACH-Raum, lange bevor eine Reise nach Spanien notwendig wird – per Telefon, WhatsApp oder E-Mail auf Deutsch.

Was kostet ein Strafverteidiger in Spanien?

Die Kosten hängen vom Einzelfall, dem Vorwurf und dem Verfahrensstadium ab – eine pauschale Angabe wäre unseriös. Es gilt jedoch ein klares Prinzip: Es entstehen keine Kosten ohne vorherige Ankündigung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns auf WhatsApp – bereits das erste Gespräch gibt Ihnen Klarheit über die zu erwartenden Kosten.

Ist David Fechenbach ein erfahrener Spezialist für Strafverteidigung in Spanien?

David Fechenbach Marcos ist Socio Director der Kanzlei Fechenbach Abogados mit Standorten in Madrid, auf den Balearen (Palma de Mallorca und Ibiza) sowie in Alicante, mit Tätigkeit in ganz Spanien einschließlich der Kanarischen Inseln. Er ist bei der Rechtsanwaltskammer Madrid (ICAM, Zulassungsnummer 122770) zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Alcalá de Henares (ICAAH). Seit 2019/2020 lehrt er zudem Prozessrecht (Derecho Procesal) für Master- und Bachelorstudiengänge an der Universidad de Alcalá (UAH). Zu seinen geführten Verfahren zählen ein rechtskräftiges Urteil zu 56 Jahren Freiheitsstrafe in Palma de Mallorca, internationale Auslieferungsverfahren vor der Audiencia Nacional sowie Verfahren wegen Sexualdelikten und organisierter Kriminalität. Er ist regelmäßig in spanischen Medien präsent, unter anderem bei Antena 3, Cuatro, Televisión Española und Cadena SER

Vertrauliche Ersteinschätzung

Ihr Fall. Ihre Sprache. Ihr Strafverteidiger in Spanien.

Zögern Sie nicht: In einem Strafverfahren zählt oft jede Stunde. Schildern Sie Ihren Fall auf Deutsch – persönlich, direkt und ohne Übersetzungsverlust. Wir ordnen Ihre Situation im spanischen Strafverfahren ein, zeigen Ihnen realistische Handlungsmöglichkeiten und die sinnvollen nächsten Schritte. Die Ersteinschätzung ist vertraulich und unverbindlich, und Sie erfahren transparent, mit welchen Kosten Sie rechnen können – bevor irgendetwas in Rechnung gestellt wird.

Equipo de abogados penalistas de Fechenbach Abogados

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