Betrugsanzeige in Spanien: Straftat oder Zahlungsverzug?
Wurde in Spanien Anzeige wegen Betrug gegen Sie erstattet, entscheidet ein einziger Punkt, nämlich ob der Vorsatz, nicht zu erfüllen, schon bei Vertragsschluss bestand. Fehlt dieser vorherige Vorsatz, liegt eine zivilrechtliche Vertragsverletzung vor, keine Straftat. Art. 248 Código Penal sieht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren vor. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis ohne anwaltliche Prüfung.
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Wo verläuft die Grenze zur bloßen Vertragsverletzung?
Beim Zeitpunkt des Vorsatzes. Der spanische Tribunal Supremo formuliert es unmissverständlich. Bei den sogenannten kriminalisierten Rechtsgeschäften, der spanischen Entsprechung des Eingehungsbetrugs, liegt der entscheidende Unterschied zu Verstößen, die den zivilrechtlichen Bereich nicht überschreiten, im vorherigen Vorsatz, also im vorgefassten Entschluss, nicht zu erfüllen (STS 691/2013 vom 3. Juli). Betrug liegt vor, wenn eine Vertragspartei ihre wahre Absicht verschleiert, die eingegangenen Leistungen nicht zu erbringen, und die andere Partei in Unkenntnis dessen erfüllt und eine Vermögensverfügung vornimmt, aus der sich die erste bereichert (STS 249/2017 vom 5. April).
Welchen Maßstab legen die Gerichte an?
Den der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Geschäfts. War das angebotene Vorhaben von Anfang an illusorisch, ohne tragfähiges Fundament, sodass das hingegebene Geld nicht die geringste Grundlage für eine Rückzahlung hatte, liegt Betrug vor. Andernfalls kann es bei einer bloßen Vertragsverletzung bleiben (STS 550/2016 vom 22. Juni). Die Verteidigung wird deshalb aus Unterlagen gebaut, nämlich aus Buchhaltung, Auftragsbestand, Liquiditätsplanung, Verträgen mit Dritten und Finanzierungsanfragen, die belegen, dass das Projekt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses realistisch war.
Eine Schwachstelle sollten Sie dabei kennen. Der spanische Betrugstatbestand erfasst auch den bedingten Vorsatz. Betrugsvorsatz liegt ebenfalls vor, wenn jemand das Geschäft mit der Absicht abschließt, nur bei Eintritt bestimmter Bedingungen zu erfüllen, dabei aber die hohe Wahrscheinlichkeit des Ausbleibens in Kauf nimmt und dieses Risiko auf die Gegenseite verlagert (STS 691/2013). Wer Anzahlungen weiter entgegennahm, obwohl die Insolvenz absehbar war, ist damit nicht entlastet.
Welche Strafen drohen?
Die Schwelle von 50.000 Euro ist keine Nebensache. Sie verändert den Strafrahmen, beeinflusst die Frage der Untersuchungshaft und entscheidet darüber, ob eine spätere Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Den Wortlaut finden Sie im Código Penal im Boletín Oficial del Estado.
Anzeige und Schadenshöhe vor der Vernehmung prüfen lassen
Warum es die Einstellung gegen Geldauflage in Spanien nicht gibt
Das ist der Punkt, an dem deutsche Mandanten die meisten Fehler machen. Ein Gegenstück zu § 153a StPO existiert im spanischen Strafverfahren nicht. Opportunitätserwägungen erlaubt Art. 963.1.1ª der Ley de Enjuiciamiento Criminal allein bei geringfügigen Delikten, und bei geringfügigen Vermögensdelikten wird ein fehlendes öffentliches Verfolgungsinteresse nur angenommen, wenn der Schaden wiedergutgemacht wurde und keine Anzeige des Geschädigten vorliegt. Oberhalb dieser Schwelle wirkt die Zahlung nicht verfahrensbeendend, sondern nur strafmildernd, nämlich über den Milderungsgrund der Wiedergutmachung nach Art. 21.5 Código Penal, der bis zum Beginn der Hauptverhandlung greift, und über Art. 80 CP, der die Begleichung der zivilrechtlichen Ansprüche zur Voraussetzung der Strafaussetzung macht. Wer in Spanien zahlt und deshalb mit der Einstellung rechnet, zahlt ohne Gegenleistung, wenn die Zahlung nicht anwaltlich dokumentiert und im richtigen Verfahrensmoment erfolgt.
Was gilt, wenn Sie nach Deutschland zurückkehren?
Das Verfahren endet nicht dadurch, dass Sie Spanien verlassen. Es läuft weiter, Zustellungen erfolgen an die zuletzt bekannte Anschrift oder an Ihren Verteidiger, und wenn Sie unerreichbar bleiben, kann das Gericht einen Europäischen Haftbefehl nach dem Gesetz 23/2014 über gegenseitige Anerkennung erlassen. Die Übergabe deutscher Staatsangehöriger unterliegt zwar zusätzlichen Voraussetzungen des deutschen Vollstreckungsrechts, doch die praktische Folge tritt sofort ein, nämlich die Belastung durch eine europaweite Ausschreibung. Die günstigere Variante ist regelmäßig, eine spanische Zustellungsanschrift zu benennen und sich vertreten zu lassen.
Was Sie jetzt tun sollten und was nicht
- Stellen Sie sämtliche Vertrags- und Geschäftsunterlagen des betreffenden Zeitraums zusammen, auch die belastenden. Ihr Verteidiger muss sie vor der Anklage kennen.
- Sichern Sie E-Mails, Nachrichten und Endgeräte im Originalzustand. Gelöschte Kommunikation ist das Indiz, das am meisten schadet.
- Unterschreiben Sie keine von der Gegenseite formulierten Schuldanerkenntnisse, Vergleiche oder Entschuldigungsschreiben. Sie werden als Geständnis zur Akte gereicht.
- Verhandeln Sie nicht selbst mit dem Anzeigenerstatter und bieten Sie kein Geld für die Rücknahme der Anzeige. Betrug wird von Amts wegen verfolgt.
- Nehmen Sie Ihre Rechte aus Art. 118 LECrim wahr, nämlich Kenntnis der Vorwürfe, Akteneinsicht vor der Aussage und das Recht zu schweigen.
Unsere Kanzlei verteidigt in Verfahren wegen Betrug und Vermögensdelikten von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung, mit Schwerpunkt auf wirtschaftlich und dokumentarisch geprägten Verfahren, an den Standorten Madrid, Ibiza, Málaga und Palma de Mallorca und in deutscher Sprache. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite unseres German Desk. Jede Anfrage beantworten wir innerhalb von 24 Stunden.
Häufige Fragen
Ist eine unbezahlte Rechnung in Spanien schon Betrug?
Nein. Entscheidend ist der vorherige Vorsatz, nicht zu erfüllen, der bei Vertragsschluss verschwiegen wurde. Wer mit echter Erfüllungsabsicht kontrahiert hat und später nicht zahlen konnte, haftet zivilrechtlich, nicht strafrechtlich.
Gibt es in Spanien eine Einstellung gegen Geldauflage?
Nein, ein Gegenstück zu § 153a StPO existiert nicht. Opportunitätserwägungen lässt Art. 963.1.1ª LECrim nur bei geringfügigen Vermögensdelikten zu. Bei allen übrigen Fällen wirken Schadenswiedergutmachung und Verständigung nur strafmildernd, nicht verfahrensbeendend.
Hilft es, den Schaden zu ersetzen?
Ja, in aller Regel. Art. 21.5 Código Penal sieht die Strafmilderung bei Wiedergutmachung bis zum Beginn der Hauptverhandlung vor. Zudem ist die Begleichung der zivilrechtlichen Ansprüche Voraussetzung für die Strafaussetzung nach Art. 80 CP.
Wird das Verfahren eingestellt, wenn die Anzeige zurückgenommen wird?
Nein. Betrug wird in Spanien von Amts wegen verfolgt. Art. 130.1.5 Código Penal lässt die Verzeihung der verletzten Person nur bei geringfügigen Antragsdelikten genügen. Die Rücknahme wirkt allenfalls auf die Beweislage, nicht auf den Bestand des Verfahrens.
Was passiert, wenn ich nach Deutschland zurückkehre?
Das Verfahren läuft in Spanien weiter. Bleiben Sie unerreichbar, kann ein Europäischer Haftbefehl nach dem Gesetz 23/2014 ergehen. Melden Sie deshalb eine Zustellungsanschrift und lassen Sie sich anwaltlich vertreten, statt den Kontakt abbrechen zu lassen.
Wann verjährt Betrug nach spanischem Recht?
Der Grundtatbestand des Art. 248 mit einer Höchststrafe von drei Jahren verjährt in fünf Jahren. Der qualifizierte Betrug des Art. 250 mit sechs oder acht Jahren Höchststrafe verjährt in zehn Jahren (Art. 131.1 CP). Die Frist läuft ab dem Tag der Tat (Art. 132.1 CP).
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David Fechenbach Marcos. Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber von Fechenbach Abogados, zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Madrid (ICAM, Nr. 122770), Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Universidad de Alcalá. Profil.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall erfordert eine individuelle Prüfung.
