Untersuchungshaft in Spanien: Fristen und Verteidigung

Untersuchungshaft in Spanien: Fristen und Verteidigung

Untersuchungshaft in Spanien: Fristen und Verteidigung

Untersuchungshaft in Spanien: Fristen und Verteidigung

Die Untersuchungshaft ist die schwerwiegendste vorsorgliche Maßnahme, die ein Strafrichter anordnen kann. Sie entzieht einer Person die Freiheit, obwohl sie noch nicht verurteilt wurde. Deshalb setzt ihre Anordnung strenge gesetzliche Voraussetzungen voraus, und ihre Dauer ist gesetzlich begrenzt. Diese Grenzen wirken jedoch nur dann effektiv, wenn die Verteidigung sie geltend macht und richtig begründet.

Eine schlecht angefochtene Untersuchungshaft — oder eine überhaupt nicht angefochtene — kann sich über Monate hinziehen, ohne dass eine ausreichende Grundlage besteht.

Was ist Untersuchungshaft und welche Voraussetzungen gelten?

Die Untersuchungshaft ist eine freiheitsentziehende vorsorgliche Maßnahme, die der Richter vor einem rechtskräftigen Urteil anordnen kann. Ihre Regelung findet sich in den Artikeln 502 bis 519 der spanischen Strafprozessordnung. Für ihre Anordnung verlangt Artikel 503 der spanischen Strafprozessordnung das kumulative Vorliegen von drei Voraussetzungen: Die untersuchte Straftat muss mit einer Höchststrafe von mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sein, es müssen ausreichende Schuldindizien bestehen, und es muss einer der gesetzlich abschließend aufgezählten Zwecke vorliegen.

Diese gesetzlichen Zwecke sind vier: die Vermeidung von Fluchtgefahr des Beschuldigten, die Verhinderung der Vernichtung oder Verbergung von Beweisen, der Schutz von Rechtsgütern des Opfers und die Verhinderung weiterer Straftaten. Der Richter muss ausdrücklich begründen, welcher dieser Zwecke im konkreten Einzelfall vorliegt. Daher kann eine allgemeine oder stereotype Begründung wegen Begründungsmangels sowie wegen Verletzung von Artikel 24.1 der spanischen Verfassung und Artikel 17 der spanischen Verfassung angefochten werden.

Die Untersuchungshaft ist eine außergewöhnliche und subsidiäre Maßnahme. Artikel 502.2 der spanischen Strafprozessordnung bestimmt, dass sie nur angeordnet werden darf, wenn keine weniger belastenden vorsorglichen Maßnahmen denselben Zweck erfüllen können. Daher kann die Verteidigung Alternativen vorschlagen: vorläufige Freiheit gegen Kaution, regelmäßige Meldepflicht, Verbot der Ausreise aus dem Staatsgebiet oder Entzug des Reisepasses.

Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?

In der Praxis wird Untersuchungshaft vor allem in drei Situationen angeordnet. Die erste betrifft schwere Straftaten mit Fluchtgefahr, insbesondere wenn der Beschuldigte keine Verwurzelung in Spanien hat, eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzt, über erhebliche finanzielle Mittel verfügt oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er das Staatsgebiet verlassen will. In diesen Fällen wägt der Richter die Bindungen des Beschuldigten an Spanien ab, um die reale Fluchtgefahr zu beurteilen.

Die zweite Situation betrifft die Gefahr der Beweisvernichtung während des Ermittlungsverfahrens. Dieses Argument ist besonders häufig bei Wirtschaftsdelikten, Korruption und Betrug, wenn der Beschuldigte Zugang zu Dokumenten, Buchhaltungen oder Computersystemen haben kann, die er verändern oder vernichten könnte. Dieser Zweck entfällt jedoch, sobald die wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Sind die Beweise gesichert, verliert die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mit dieser Begründung ihre rechtliche Grundlage.

Die dritte Situation ist die Gefahr der Tatwiederholung. Der Richter kann Untersuchungshaft anordnen, um zu verhindern, dass der Beschuldigte neue, ähnliche Straftaten begeht. Dieser Zweck erfordert jedoch eine spezifische und konkrete Begründung: Weder die Schwere der Straftat noch das bloße Bestehen früherer Verurteilungen reichen dafür aus.

Höchstdauer der Untersuchungshaft

Artikel 504 der spanischen Strafprozessordnung legt die Höchstfristen der Untersuchungshaft fest. Grundsätzlich darf die Untersuchungshaft ein Jahr nicht überschreiten, wenn die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht ist, und zwei Jahre nicht überschreiten, wenn die für die Straftat vorgesehene Freiheitsstrafe mehr als drei Jahre beträgt.

Wenn jedoch Umstände vorliegen, die erwarten lassen, dass die Sache innerhalb dieser Fristen nicht verhandelt werden kann, kann der Richter eine einmalige Verlängerung anordnen: bis zu zwei weitere Jahre, wenn die Straftat mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, oder bis zu sechs weitere Monate, wenn die Strafe drei Jahre oder weniger beträgt. Diese Fristen wirken jedoch nicht automatisch: Sie erfordern eine begründete richterliche Entscheidung, in der dargelegt wird, dass die Zwecke, die die Maßnahme rechtfertigten, weiterhin bestehen.

Daher kann die Verteidigung die Verlängerung anfechten, wenn diese Zwecke weggefallen sind oder an Intensität verloren haben.

Wie kann Untersuchungshaft bekämpft werden?

Der Haftbeschluss kann durch einen Rechtsbehelf der Abänderung vor demselben Gericht und hilfsweise durch Berufung vor der Audiencia Provincial angefochten werden. Die Frist für den Rechtsbehelf der Abänderung beträgt drei Tage ab Zustellung des Beschlusses. Daher ist sofortiges Handeln ab Zustellung der Maßnahme unerlässlich, um die Möglichkeit der Anfechtung in diesem Moment nicht zu verlieren.

Die stärksten Argumente gegen Untersuchungshaft sind unzureichende Schuldindizien, fehlende konkrete Begründung des Beschlusses, Unverhältnismäßigkeit zwischen Maßnahme und verfolgtem Zweck sowie das Bestehen alternativer Maßnahmen, die denselben Zweck mit geringerer Beeinträchtigung der Freiheit des Beschuldigten erfüllen können. Ist die Verwurzelung des Beschuldigten stark — stabile Arbeit, Familie in Spanien, fester Wohnsitz —, muss diese Verwurzelung dokumentiert und als zentrales Argument vorgebracht werden.

Bei Fechenbach Abogados arbeitet David Fechenbach Marcos, ICAM Nr. 122770, an der Abwehr strafrechtlicher vorsorglicher Maßnahmen bereits ab der ersten Anhörung, mit besonderem Augenmerk auf Haftbeschlüsse, die ohne vorherige Anhörung oder mit unzureichender Begründung erlassen wurden. Die Kanzlei ist in Madrid, Ibiza und Cádiz tätig. Die Überprüfung der Maßnahme kann auch jederzeit beantragt werden, wenn sich die Umstände geändert haben, die sie ursprünglich begründeten.

Die Anfechtung ist jedoch nicht der einzige Weg. Entwickelt sich die prozessuale Lage günstig — Durchführung der wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen, Wegfall des Risikos, das die Maßnahme rechtfertigte, oder Änderung der persönlichen Umstände des Beschuldigten —, kann die Verteidigung beim Ermittlungsrichter die Änderung oder Aufhebung der Untersuchungshaft beantragen.

Folgen fehlender konsequenter Verteidigung

Eine Untersuchungshaft, die nicht zum richtigen prozessualen Zeitpunkt angefochten wird, verfestigt ihre Wirkung. Eine spätere Anfechtung erfordert den Nachweis einer Änderung der Umstände, was schwieriger ist als der Widerspruch gegen den ersten Beschluss. Zudem begünstigt der Zeitablauf die gerichtliche Tendenz, eine bereits angeordnete Maßnahme aufrechtzuerhalten: Gerichte sind eher zurückhaltend, sie aufzuheben, wenn sie bereits seit mehreren Monaten in Kraft ist, als wenn sie gerade erst angeordnet wurde.

Außerdem ist das Fehlen einer fachkundigen Verteidigung in der Anhörung nach Artikel 505 der spanischen Strafprozessordnung — der Anhörung, in der der Richter über die Maßnahme entscheidet — einer der kostspieligsten Fehler. In dieser Anhörung beantragt die Staatsanwaltschaft die Maßnahme, und die Verteidigung kann sich widersetzen. Hat der Beschuldigte in diesem Moment keinen Vertrauensanwalt oder kennt der bestellte Anwalt den Fall nicht, wird der Widerspruch allgemein und unwirksam ausfallen.

Darüber hinaus wirkt sich die Zeit in Untersuchungshaft unmittelbar auf das Arbeits-, Familien- und Wirtschaftsleben des Beschuldigten aus. Jede Woche Untersuchungshaft, die hätte vermieden werden können, hat einen realen und irreversiblen Preis. Deshalb hat das sofortige Eingreifen der Verteidigung ab dem ersten Haftbeschluss einen Wert, der später nicht wiederhergestellt werden kann.

Kontaktieren Sie Fechenbach Abogados

Wenn gegen Sie oder einen Angehörigen Untersuchungshaft angeordnet wurde, kann Fechenbach Abogados von diesem ersten Moment an eingreifen.

Wir beraten in Madrid, Ibiza und Cádiz. Kontaktieren Sie uns unverbindlich unter abogados.fechenbach.es.

Equipo de abogados penalistas de Fechenbach Abogados

Reserva tu consulta con un abogado penalista

Nuestros abogados contactarán contigo en un plazo de 24 horas

Defensa penal especializada en toda España, con intervención inmediata en detenciones, juicios rápidos e investigaciones penales. Rigor técnico, experiencia procesal y estrategia desde el primer momento.

Horario
Lunes – Viernes

09:00 – 14:00
16:00 – 19:00

Contáctanos
Geprüft – Spanienberater.de · Deutschsprachiger Service