Die Auslieferung ist ein Rechtsinstrument, das es einem Staat ermöglicht, eine Person einem anderen Staat zur Verhandlung oder zur Verbüßung einer Strafe zu übergeben.
Der Europäische Haftbefehl ist ein Rechtsinstrument der Europäischen Union, das die Auslieferung von Personen, die einer Straftat beschuldigt oder verurteilt wurden, von einem Mitgliedstaat in einen anderen ermöglicht.
Unser Team aus erfahrenen Auslieferungsanwälten kann sicherstellen, dass Ihre Auslieferung abgelehnt wird, egal ob innerhalb oder außerhalb der Grenzen der Europäischen Union.
In Spanien unterliegt der Europäische Haftbefehl dem Spanisches Gestzes 23/2014, das den Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates der Europäischen Union enthält. Wenn ein Mitgliedstaat einen Europäischen Haftbefehl zur Festnahme und Übergabe einer Person ausstellt, muss die zuständige spanische Justizbehörde diesen prüfen und über seine Vollstreckung entscheiden. Hier kommt der Anwalt ins Spiel.
Der Strafverteidiger wird garantieren, dass die Rechte der Angeklagten während des gesamten Prozesses respektiert werden.
Die Beauftragung eines guten Anwalts mit der Bearbeitung des Europäischen Haftbefehls ist von entscheidender Bedeutung, um die geschützten Rechte zu ermitteln und geltend zu machen, den Prozess zu überprüfen und vor allem die Chancen auf einen positiven Ausgang in einem komplexen und heiklen Rechtsverfahren zu maximieren.
In Fechenbach Abogados sind wir stolz darauf, die höchsten Qualitätsstandards, die von einer spezialisierten Strafrechtskanzlei erwartet werden, nicht nur zu erfüllen, sondern sie zu übertreffen. Seit unserer Gründung im Jahr 2014 haben wir wertvolle Erfahrungen gesammelt, die sich in der Exzellenz unserer Arbeit und der Zufriedenheit unserer Kunden widerspiegeln. Unsere Erfolgsbilanz ist ein Beweis für unser Engagement für Qualität und Professionalität.
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